Handlungsbedarf Arbeitsrecht Für Betriebe 30.04.2026

Tariftreuegesetz: Tarifbindung bei Bundesaufträgen ab 50.000 Euro

Der Bund schreibt ab sofort vor, dass Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (ab 50.000 Euro) die im jeweiligen Tarifvertrag festgesetzten Arbeitsbedingungen einhalten müssen. Das gilt für Bau- und Dienstleistungen, die für den Bund oder seine kontrollierten Einrichtungen erbracht werden. Betriebe müssen Tariftreue nachweisen, Verstöße führen zu Sanktionen und Ausschluss von Vergabeverfahren.

Was zu tun ist

Betriebe, die öffentliche Aufträge des Bundes übernehmen, müssen 1) prüfen, welche Tarifverträge für ihre Branche gelten, 2) die dort definierten Arbeitsbedingungen (Löhne, Arbeitszeit, Urlaubsregelung etc.) einhalten, 3) Nachweise über die Tariftreue (z.B. Zertifikate) führen und 4) Nachunternehmer entsprechend kontrollieren. Eine Clearingstelle wird Streitigkeiten klären.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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