TRBS 1201 Teil 2: Neue Anforderungen für Dampf- und Druckprüfungen
Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1201 Teil 2) wurde überarbeitet und regelt Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck neu. Betriebe, die mit Druckanlagen, Dampfkesseln oder ähnlichen Einrichtungen arbeiten, müssen ihre Prüf- und Kontrollverfahren überprüfen und anpassen. Die Änderung betrifft insbesondere Handwerksbetriebe in Bereichen wie Heizungstechnik, Kältetechnik und Prozesswärmegewinnung.
Was zu tun ist
1. Prüfen Sie, ob Ihr Betrieb mit Druckanlagen oder Dampfeinrichtungen arbeitet. 2. Besorgen Sie sich die aktuelle TRBS 1201 Teil 2 von der BAuA-Website. 3. Passen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung, Prüfpläne und Dokumentation an die neuen Vorgaben an. 4. Schulen Sie betroffene Arbeitnehmer. 5. Koordinieren Sie mit externen Prüfstellen (z.B. Überwachungsgesellschaften).
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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