Handlungsbedarf Sicherheit Für Betriebe 18.12.2025

TRGS 430: Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 430 (TRGS 430) regelt den Umgang mit Isocyanaten, die in vielen Handwerksbereichen (z.B. beim Spritzen von Polyurethan, Versiegelung, Klebstoffe) verwendet werden. Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und entsprechende Schutzmaßnahmen umsetzen.

Was zu tun ist

Arbeitgeber sollten prüfen, ob Isocyanate im Betrieb eingesetzt werden. Falls ja: Gefährdungsbeurteilung aktualisieren/durchführen, Arbeitsschutzmaßnahmen (Lüftung, PSA, Schulung) dokumentieren und Beschäftigte unterweisen. TRGS 430 als aktuellen Stand vorhalten.

Originalquelle: baua.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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