Handlungsbedarf Sicherheit Für Betriebe Für Fachkräfte 01.03.2026

TRGS 505 Blei – Neufassung der Technischen Regel

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 505 zu Blei wurde neu gefasst. Sie konkretisiert Schutzmaßnahmen, Grenzwerte und Überwachungspflichten für Arbeiten mit bleihaltigem Material (z.B. Altlacke, Löten, Strahlarbeiten). Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen überprüfen.

Was zu tun ist

Prüfen Sie, ob in Ihrem Betrieb bleihaltige Stoffe oder Arbeiten vorkommen (Dachdeckung, Altbausanierung, KFZ-Elektrik, Löten). Falls ja: Gefährdungsbeurteilung aktualisieren, PSA und technische Maßnahmen (Lüftung, Absaugung) nach neuer TRGS 505 bewerten, Arbeitnehmer informieren und schulen, ggf. arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen.

Originalquelle: baua.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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