Handlungsbedarf Sicherheit Für Betriebe Für Fachkräfte 03.05.2026

TRGS 521: Neue Anforderungen für Arbeiten mit alter Mineralwolle

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 521) wurde neu gefasst und regelt Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit älteren Mineralwolleprodukten. Betriebe, die bei Sanierungs- oder Abbrucharbeiten mit Mineralwolle in Kontakt kommen, müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen überprüfen und anpassen.

Was zu tun ist

Betriebe mit relevanten Tätigkeiten (Sanierung, Abbruch, Instandhaltung) sollten die neue TRGS 521 einsehen, Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren, Schutzausrüstung und Hygienemaßnahmen überprüfen sowie Beschäftigte schulen.

Originalquelle: baua.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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