TRGS 524: Schutzmaßnahmen in kontaminierten Bereichen
Die aktualisierte Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 524) regelt Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen (z.B. Altlastensanierung, Dekontamination). Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und entsprechende PSA sowie Arbeitsverfahren festlegen. Die Regel betrifft insbesondere Bau-, Sanierungs- und Entsorgungsbetriebe.
Was zu tun ist
Betroffene Betriebe sollten die TRGS 524 vollständig einsehen, ihre Gefährdungsbeurteilungen überprüfen, PSA-Anforderungen neu bewerten und Schulungen für Fachkräfte durchführen, um Arbeitsschutz bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen sicherzustellen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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