Handlungsbedarf Sicherheit Für Betriebe 16.07.2026

TRGS 529: Gefahrstoffregeln für Biogasherstellung aktualisiert

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 529) für Tätigkeiten bei der Biogasherstellung wurde geändert. Betriebe, die Biogasanlagen betreiben oder warten, müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen überprüfen und ggf. anpassen.

Was zu tun ist

Betriebe mit Biogasanlagen sollten die geänderte TRGS 529 einsehen, ihre Betriebsanweisungen und Schutzmaßnahmen gegen Gefahrstoffe überprüfen und Fachkräfte entsprechend unterweisen.

Originalquelle: baua.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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