Handlungsbedarf Sicherheit Für Betriebe 23.11.2025

TRGS 540: Anforderungen für Biozid-Produkte im Betrieb

Die TRGS 540 regelt die sichere Verwendung von Biozid-Produkten (z.B. Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel) im Betrieb. Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Schutzmaßnahmen ergreifen und Mitarbeiter unterweisen. Die Regelung betrifft insbesondere Reinigungsbetriebe, Garten- und Landschaftsbau sowie Baustellen.

Was zu tun ist

Betriebe, die Biozid-Produkte einsetzen, sollten die TRGS 540 prüfen, Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren, persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen und Mitarbeiter schulen. Betriebsanweisungen und Lagerhaltung überprüfen.

Originalquelle: baua.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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