Handlungsbedarf Sicherheit Für Betriebe Für Fachkräfte 03.05.2026

TRGS 561: Neue Regeln für krebserzeugende Metalle am Arbeitsplatz

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 561) wurde neu gefasst und regelt Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen. Betriebe, die mit Stoffen wie Blei, Nickel, Beryllium oder Chrom arbeiten, müssen ihre Schutzmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilungen entsprechend anpassen. Die Neufassung schärft typischerweise die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung, Expositionskontrolle und Überwachung.

Was zu tun ist

Betriebe sollten prüfen, ob sie mit krebserzeugenden Metallen arbeiten (z.B. Schweißen, Metallbearbeitung, Sprayarbeiten). Gefährdungsbeurteilungen müssen aktualisiert, Schutzmaßnahmen überprüft und Mitarbeiter unterwiesen werden. Die neuen Anforderungen sollten in Arbeitsschutzpläne und Betriebsanweisungen eingearbeitet werden.

Originalquelle: baua.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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