Handlungsbedarf Sicherheit Für Betriebe 29.06.2026

TRGS 619: Substitutionspflicht für Aluminiumsilikatwolle

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 619) regelt die Substitution von Aluminiumsilikatwolle-Produkten, die als krebserregend eingestuft sind. Betriebe müssen auf sichere Ersatzstoffe ausweichen, sofern verfügbar. Dies betrifft insbesondere Bau-, Renovierungs- und Wartungsarbeiten mit Hochtemperaturanwendungen.

Was zu tun ist

Betriebe prüfen ihren Materialbestand und ihre Lieferketten auf Aluminiumsilikatwolle-Produkte; Substitutionsalternativen recherchieren; Arbeitschutzverantwortliche, Einkauf und Fachkräfte schulen; Gefährdungsbeurteilung aktualisieren; Lagerbestände dokumentieren und auslaufen lassen.

Originalquelle: baua.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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