TRGS 619: Substitutionspflicht für Aluminiumsilikatwolle
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 619) regelt die Substitution von Aluminiumsilikatwolle-Produkten, die als krebserregend eingestuft sind. Betriebe müssen auf sichere Ersatzstoffe ausweichen, sofern verfügbar. Dies betrifft insbesondere Bau-, Renovierungs- und Wartungsarbeiten mit Hochtemperaturanwendungen.
Was zu tun ist
Betriebe prüfen ihren Materialbestand und ihre Lieferketten auf Aluminiumsilikatwolle-Produkte; Substitutionsalternativen recherchieren; Arbeitschutzverantwortliche, Einkauf und Fachkräfte schulen; Gefährdungsbeurteilung aktualisieren; Lagerbestände dokumentieren und auslaufen lassen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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