Handlungsbedarf Sicherheit Für Betriebe Für Fachkräfte 09.06.2026

TRGS 900: Aktualisierte Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 900) wurde geändert und ergänzt. Dies betrifft alle Betriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten (z.B. Chemikalien, Farben, Lösungsmittel, Gase). Die neuen oder angepassten Grenzwerte müssen bei der Gefährdungsbeurteilung und Überwachung der Arbeitsplätze berücksichtigt werden.

Was zu tun ist

1. TRGS 900 in der aktuellen Fassung einsehen (baua.de). 2. Bestehende Gefährdungsbeurteilung überprüfen und ggf. anpassen. 3. Messungen/Kontrollen an Arbeitsplätzen aktualisieren. 4. Beschäftigte über geänderte Grenzwerte und Schutzmaßnahmen informieren. 5. Betriebsanweisungen aktualisieren.

Originalquelle: baua.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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