Handlungsbedarf Sicherheit Für Betriebe Für Fachkräfte 18.12.2025

TRGS 903: Aktualisierte Biologische Grenzwerte (BGW)

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 903) wurde geändert und enthält aktualisierte biologische Grenzwerte für die Exposition gegenüber Gefahrstoffen. Handwerksbetriebe mit Gefahrstoffkontakt müssen ihre Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen überprüfen und ggfs. anpassen.

Was zu tun ist

Betriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten (z.B. Maler, Lackierer, Chemikalien, Lösungsmittel): 1) Aktuelle TRGS 903 beschaffen. 2) Eigene Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatzgrenzwerte überprüfen. 3) Persönliche Schutzausrüstung und Kontrollmaßnahmen ggfs. anpassen. 4) Arbeitnehmer informieren und schulen. 5) Betriebsärztliche Beratung einholen, falls nötig.

Originalquelle: baua.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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