Handlungsbedarf Sicherheit Für Betriebe Für Fachkräfte 09.06.2026

TRGS 905: Aktualisiertes Verzeichnis krebserzeugender Stoffe

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 905) wurde geändert und berichtigt. Sie regelt die Kennzeichnung und den Umgang mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen. Betriebe müssen ihre Gefahrstoffverzeichnisse und Schutzmaßnahmen an die aktualisierten Vorgaben anpassen.

Was zu tun ist

Betriebe sollten die aktuelle TRGS 905 einsehen, ihr Gefahrstoffverzeichnis überprüfen, betroffene Stoffe neu bewerten und Gefährdungsbeurteilungen sowie Schutzmaßnahmen (PSA, technische Kontrollen, Schulung) entsprechend aktualisieren.

Originalquelle: baua.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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