TRGS 910: Aktualisierte Regeln für krebserzeugende Gefahrstoffe
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 910) wurde überarbeitet und konkretisiert das risikobezogene Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen. Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen auf den aktuellen Stand abstimmen, um Arbeitsschutzanforderungen zu erfüllen.
Was zu tun ist
Betriebe, die mit krebserzeugenden Gefahrstoffen arbeiten (z.B. Asbest, Schweißrauche, Lacke, Holzstäube), sollten die aktualisierte TRGS 910 in ihre Gefährdungsbeurteilung und betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen einarbeiten und ihre Dokumentation entsprechend anpassen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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