Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung: Frist für Einreise bis Dez. 2026 verlängert
Die Frist für die vereinfachte Einreise ukrainischer Staatsangehöriger und bestimmter Drittstaatler ohne formalen Aufenthaltstitel wird bis 4. Dezember 2026 verlängert (bisher: 4. März 2025). Betriebe, die ukrainische Fachkräfte beschäftigen oder einstellen möchten, erhalten damit eine längere Übergangsfrist für die Personalbeschaffung.
Was zu tun ist
Betriebe mit ukrainischen Mitarbeitern sollten sicherstellen, dass deren Aufenthaltstatus und erforderliche Aufenthaltstitel rechtzeitig geklärt werden. Die Frist bis Dezember 2026 nutzen, um Regularisierung zu unterstützen (z.B. Antragsbegleitung bei Behörden). Bei Neueinstellungen: Aufenthaltsrechtliche Legalität vor Arbeitsbeginn prüfen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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