UV-Strahlung am Arbeitsplatz – Gefährdungsbeurteilung erforderlich
Die ASR A5.1 regelt die Beurteilung und Schutzmaßnahmen gegen natürliche UV-Strahlung bei Outdoor-Tätigkeiten. Betriebe mit Arbeitnehmern im Freien (Bau, Garten, Reinigung) müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und geeignete Schutzmaßnahmen (PSA, Arbeitsschutzpläne) umsetzen.
Was zu tun ist
1. Gefährdungsbeurteilung für UV-Exposition durchführen; 2. Arbeitszeiten und Schutzmittel (Sonnencreme, Schutzkleidung, Kopfbedeckung) bereitstellen; 3. Beschäftigte unterweisen; 4. ASR A5.1 als Arbeitsstättenregel zugrunde legen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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