Verpackungsrecht: Neue EU-Regeln zu Materialien, Recycling und Kennzeichnung
Deutschland setzt die EU-Verordnung 2025/40 um und verschärft damit die Anforderungen an Verpackungen (Material, Recycling, Wiederverwendung). Betriebe, die Verpackungen in den Handel bringen, müssen sich registrieren, an Verwertungssystemen beteiligen und neue Kennzeichnungs- und Recyclingvorgaben erfüllen. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Was zu tun ist
Betriebe, die Verpackungen bereitstellen/vertreiben (z.B. Handel, Handwerksbetriebe mit Eigenmarken, Lieferdienste): Prüfen Sie Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister, Systembeteiligungspflicht, Kennzeichnung von Verpackungsmaterialien und Compliance mit neuen Recycling-/Rückgabepflichten. Informieren Sie sich bei Ihrem Branchenverband oder der Zentralen Stelle zu konkreten Fristen und Anforderungen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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