Verschärfung von Umweltaussagen und Greenwashing-Regeln für Betriebe
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wird verschärft: Betriebe dürfen ab sofort Umweltaussagen zu Produkten und Dienstleistungen nur noch treffen, wenn diese klar belegt und nicht irreführend sind. Besonders betroffen sind Handwerksbetriebe, die mit Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit oder Umweltmerkmalen werben. Unzulässige Greenwashing-Praktiken können zu Bußgeldern und Abmahnungen führen.
Was zu tun ist
Überprüfen Sie alle Marketing- und Werbematerialien (Website, Angebote, Kataloge, Etiketten) auf Umweltaussagen. Stellen Sie sicher, dass jede Aussage zu Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit oder Langlebigkeit durch zertifizierte Standards (z.B. DIN EN ISO 14024) oder anerkannte Siegel belegt ist. Entfernen Sie vage oder unbelegte Aussagen wie "umweltfreundlich" ohne Nachweis. Dokumentieren Sie die Nachweise für alle getätigten Umweltaussagen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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