Winterbeschäftigungs-Umlage im Baugewerbe 2026 gesenkt
Die Winterbeschäftigungs-Umlage für das Baugewerbe wird 2026 befristet von normalerweise höheren Sätzen auf 1% gesenkt. Arbeitgeber zahlen 0,6%, Arbeitnehmer 0,4% der Umlage. Dies senkt die Sozialversicherungslasten für Baubetriebe und ihre Arbeitnehmer temporär um ein Jahr.
Was zu tun ist
Baubetriebe sollten 2026 die reduzierten Umlagebeiträge in ihre Lohnabrechnung und Kostenplanung einarbeiten. Die Regelung läuft zum 31.12.2026 aus und kehrt dann zu normalen Sätzen zurück.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
Weitere News