News · Gastro
Neuigkeiten für Gastro
Regeländerungen und Fristen mit Bezug zu Gastro — verständlich erklärt.
5 Meldungen
Kassenpflicht ab 100.000 Euro Jahmesumsatz geplant
Ein Gesetzentwurf sieht die Einführung einer Kassenpflicht ab 100.000 Euro Jahresumsatz vor und schafft die papierhaften Belegausgabepflicht ab. Das Gesetz soll der Bekämpfung von Steuerhinterziehung dienen und digitale Aufzeichnungssysteme verstärken.
ATP-Übereinkommen: Änderungen an Kühlfahrzeug-Prüfstandards
Die Verordnung setzt internationale Änderungen des ATP-Übereinkommens (Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel) um. Betroffen sind technische Prüfanforderungen für Isolierung und Kühlausrüstung von Transportfahrzeugen, insbesondere bei Temperaturprüfungen und Dokumentation. Betriebe, die Kühlfahrzeuge betreiben oder beschaffen, sollten die aktualisierten Prüfstandards beachten.
Kassensicherungsverordnung: Taxameter und digitale Schnittstellen angepasst
Die Kassensicherungsverordnung wird technisch überarbeitet: Taxameter und app-basierte Fahrtabrechnung werden explizit als elektronische Aufzeichnungssysteme definiert, Anforderungen an digitale Schnittstellen und QR-Code-Belege präzisiert. Betriebe mit Kassen- und Taxametersystemen müssen ihre Systeme auf Compliance mit den neuen technischen Standards und der einheitlichen digitalen Schnittstelle (DSFinV) überprüfen.
Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung – verschärfte Kontrollen und Dokumentationspflichten
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wird digitalisiert und erweitert: Zollbehörden erhalten stärkere Befugnisse zu elektronischen Kontrollen, der Katalog der Gewerke mit Meldebestätigung erweitert sich (neu: Friseur- und Kosmetikgewerbe, plattformbasierte Lieferdienste), und Arbeitgeber müssen schriftliche Hinweispflichten vor Arbeitsbeginn dokumentieren. Betriebe in betroffenen Branchen müssen ihre Compliance-Prozesse anpassen.
Kraftfahrzeugsteuer: Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge bis 2030 verlängert
Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird bis 31. Dezember 2030 verlängert (statt bisherig bis 2025). Gewerbebetriebe mit E-Fahrzeugen, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, erhalten die Befreiung für zehn Jahre ab Zulassung, maximal bis Ende 2035. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.