News · Reinigung
Neuigkeiten für Reinigung
Regeländerungen und Fristen mit Bezug zu Reinigung — verständlich erklärt.
5 Meldungen
TRGS 524: Schutzmaßnahmen in kontaminierten Bereichen
Die aktualisierte Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 524) regelt Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen (z.B. Altlastensanierung, Dekontamination). Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und entsprechende PSA sowie Arbeitsverfahren festlegen. Die Regel betrifft insbesondere Bau-, Sanierungs- und Entsorgungsbetriebe.
UV-Strahlung am Arbeitsplatz – Gefährdungsbeurteilung erforderlich
Die ASR A5.1 regelt die Beurteilung und Schutzmaßnahmen gegen natürliche UV-Strahlung bei Outdoor-Tätigkeiten. Betriebe mit Arbeitnehmern im Freien (Bau, Garten, Reinigung) müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und geeignete Schutzmaßnahmen (PSA, Arbeitsschutzpläne) umsetzen.
Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung – verschärfte Kontrollen und Dokumentationspflichten
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wird digitalisiert und erweitert: Zollbehörden erhalten stärkere Befugnisse zu elektronischen Kontrollen, der Katalog der Gewerke mit Meldebestätigung erweitert sich (neu: Friseur- und Kosmetikgewerbe, plattformbasierte Lieferdienste), und Arbeitgeber müssen schriftliche Hinweispflichten vor Arbeitsbeginn dokumentieren. Betriebe in betroffenen Branchen müssen ihre Compliance-Prozesse anpassen.
Kraftfahrzeugsteuer: Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge bis 2030 verlängert
Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird bis 31. Dezember 2030 verlängert (statt bisherig bis 2025). Gewerbebetriebe mit E-Fahrzeugen, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, erhalten die Befreiung für zehn Jahre ab Zulassung, maximal bis Ende 2035. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
TRGS 540: Anforderungen für Biozid-Produkte im Betrieb
Die TRGS 540 regelt die sichere Verwendung von Biozid-Produkten (z.B. Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel) im Betrieb. Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Schutzmaßnahmen ergreifen und Mitarbeiter unterweisen. Die Regelung betrifft insbesondere Reinigungsbetriebe, Garten- und Landschaftsbau sowie Baustellen.