News · Garten & Landschaft
Neuigkeiten für Garten & Landschaft
Regeländerungen und Fristen mit Bezug zu Garten & Landschaft — verständlich erklärt.
9 Meldungen
Arbeitsschutz bei Hitze: Pflichten und Maßnahmen im Sommer
Das BMAS thematisiert Hitzebelastung als Arbeitsschutzrisiko im Sommer 2026. Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren und Schutzmaßnahmen (Pausen, Hydration, Arbeitszeit-Anpassung, UV-Schutz) für Außen- und Hallenarbeit implementieren, um Hitzekollaps und Dehydrierung zu verhindern.
Parkinson-Syndrom durch Pestizide als neue Berufskrankheit anerkannt
Das Parkinson-Syndrom wird ab 1. August 2026 als Berufskrankheit (Nr. 1322) anerkannt, wenn es durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide verursacht wurde. Dies betrifft insbesondere Betriebe im Garten- und Landschaftsbau sowie in der Landwirtschaft. Betroffene Arbeitnehmer können nun Leistungen der Unfallversicherung beanspruchen.
Parkinson-Syndrom durch Pestizide als Berufskrankheit anerkannt
Ab 1. August 2026 wird das Parkinson-Syndrom, verursacht durch langjährige und häufige Anwendung von Pestiziden, als Berufskrankheit (Nr. 1322) anerkannt. Dies betrifft insbesondere Betriebe und Fachkräfte im Gartenbau, in der Landwirtschaft und verwandten Bereichen mit regelmäßiger Pestizidexposition. Betroffene Arbeitnehmer können nun Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen.
UV-Strahlung am Arbeitsplatz – Gefährdungsbeurteilung erforderlich
Die ASR A5.1 regelt die Beurteilung und Schutzmaßnahmen gegen natürliche UV-Strahlung bei Outdoor-Tätigkeiten. Betriebe mit Arbeitnehmern im Freien (Bau, Garten, Reinigung) müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und geeignete Schutzmaßnahmen (PSA, Arbeitsschutzpläne) umsetzen.
Hitze- und UV-Schutz für Außenbeschäftigte nach ASR A5.1
Die Arbeitsstättenregel ASR A5.1 konkretisiert die Schutzpflichten von Arbeitgebern bei der Außenbeschäftigung gegenüber Hitzebelastung und UV-Strahlung. Betriebe mit Außenpersonal müssen Maßnahmen zur Prävention (Schutzausrüstung, Arbeitszeit-Anpassung, Pausen) umsetzen und dokumentieren.
Produktsicherheitsgesetz: Neufassung mit erweiterten Anforderungen
Das Produktsicherheitsgesetz wurde neu gefasst und präzisiert die Anforderungen an Hersteller, Importeure und Händler von Produkten in der EU – insbesondere Maschinen, elektrische Betriebsmittel, Druckgeräte und Aerosole. Betriebe, die solche Produkte herstellen, importieren oder in Verkehr bringen, müssen sicherstellen, dass CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärungen und Sicherheitsinformationen den neuen Vorgaben entsprechen.
Kraftfahrzeugsteuer: Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge bis 2030 verlängert
Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird bis 31. Dezember 2030 verlängert (statt bisherig bis 2025). Gewerbebetriebe mit E-Fahrzeugen, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, erhalten die Befreiung für zehn Jahre ab Zulassung, maximal bis Ende 2035. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Pflanzenschutzgesetz: Aufzeichnungspflichten für Pflanzenschutzmittel
Das Pflanzenschutzgesetz wird angepasst und regelt die Aufzeichnungspflichten für berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln neu. Gärtnereibetriebe müssen ab 1. Januar 2026 ihre Aufzeichnungen grundsätzlich elektronisch führen; bis Ende 2026 ist noch schriftliche Dokumentation erlaubt. Die Aufbewahrungsfristen und Statistik-Meldepflichten werden an neue EU-Verordnungen angepasst.
TRGS 540: Anforderungen für Biozid-Produkte im Betrieb
Die TRGS 540 regelt die sichere Verwendung von Biozid-Produkten (z.B. Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel) im Betrieb. Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Schutzmaßnahmen ergreifen und Mitarbeiter unterweisen. Die Regelung betrifft insbesondere Reinigungsbetriebe, Garten- und Landschaftsbau sowie Baustellen.