News · KFZ
Neuigkeiten für KFZ
Regeländerungen und Fristen mit Bezug zu KFZ — verständlich erklärt.
12 Meldungen
Temporäre Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Mai–Juni 2026)
Vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 werden die Energiesteuersätze für Benzin und Diesel vorübergehend gesenkt. Betriebe mit hohem Kraftstoffverbrauch (KFZ-Handwerk, Transport, Bau) sollten ihre Kostenplanung und ggf. Einkaufsstrategien anpassen. Die Steuerentlastung gilt auch für bestimmte Biokraftstoff-Mischungen und endet zum 1. Juli 2026.
Neue Meldepflichten für Halone und ozonabbauende Stoffe
Die Chemikalien-Ozonschichtverordnung wird an EU-Recht angepasst. Betriebe, die Halone in Löschanlagen oder ozonabbauende Stoffe (z.B. alte Kältemittel) verwenden, lagern oder entsorgen, müssen diese Tätigkeiten künftig jährlich bis 31. März anzeigen. Zusätzlich gelten strengere Anforderungen beim Betrieb, der Wartung und Entsorgung solcher Einrichtungen.
F-Gas-Verordnung: Neue EU-Regelung zu Kältemitteln und Treibhausgasen
Das Chemikaliengesetz wird angepasst, um die neue EU-Verordnung 2024/573 zu fluorierten Treibhausgasen umzusetzen. Betriebe, die mit Kältemitteln, Klimaanlagen oder Wärmepumpen arbeiten, müssen sich auf verschärfte Verbote und Dokumentationspflichten einstellen. Insbesondere der Handel mit bereits vor Stichtagen in Verkehr gebrachten Produkten erfordert nun schriftliche Nachweise über die Herkunft.
Ausbildungsberuf Tankwart wird aufgehoben
Der Ausbildungsberuf Tankwart ist zum 27. März 2026 nicht mehr anerkannt. Neue Ausbildungsverhältnisse können ab diesem Datum nicht mehr begründet werden. Laufende Ausbildungen bis 26. März 2026 dürfen nach alten Regelungen zu Ende geführt werden.
TRGS 505 Blei – Neufassung der Technischen Regel
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 505 zu Blei wurde neu gefasst. Sie konkretisiert Schutzmaßnahmen, Grenzwerte und Überwachungspflichten für Arbeiten mit bleihaltigem Material (z.B. Altlacke, Löten, Strahlarbeiten). Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen überprüfen.
Berufskraftfahrerqualifikation: Neue Regeln für Weiterbildung und Nachweise
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz wird angepasst, um EU-Richtlinie 2022/2561 umzusetzen. Wichtigste Änderungen: Digitaler synchroner Unterricht zur Weiterbildung ist nun erlaubt, Ausbildungsstätten müssen Abweichungen und Ausfälle einen Werktag vorher anzeigen, und nach bestandener Prüfung gilt der Ausbildungsvertrag zwei Monate als Qualifikationsnachweis. Betrifft Fahrschulen, Speditionen und alle Betriebe mit Berufskraftfahrern.
Produktsicherheitsgesetz: Neufassung mit erweiterten Anforderungen
Das Produktsicherheitsgesetz wurde neu gefasst und präzisiert die Anforderungen an Hersteller, Importeure und Händler von Produkten in der EU – insbesondere Maschinen, elektrische Betriebsmittel, Druckgeräte und Aerosole. Betriebe, die solche Produkte herstellen, importieren oder in Verkehr bringen, müssen sicherstellen, dass CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärungen und Sicherheitsinformationen den neuen Vorgaben entsprechen.
Kassensicherungsverordnung: Taxameter und digitale Schnittstellen angepasst
Die Kassensicherungsverordnung wird technisch überarbeitet: Taxameter und app-basierte Fahrtabrechnung werden explizit als elektronische Aufzeichnungssysteme definiert, Anforderungen an digitale Schnittstellen und QR-Code-Belege präzisiert. Betriebe mit Kassen- und Taxametersystemen müssen ihre Systeme auf Compliance mit den neuen technischen Standards und der einheitlichen digitalen Schnittstelle (DSFinV) überprüfen.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Änderungen bei Zulassung und Versicherungskennzeichen
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird angepasst, u.a. zu Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, elektronischen Zulassungsbescheiden und Datenbearbeitung im Portal. Betriebe mit Fahrzeugflotten und Kleinkrafträdern sollten die neuen Regelungen zu Kennzeichen und Zulassungsverfahren beachten.
Neue technische Anforderungen für öffentliche Ladesäulen
Die Ladesäulenverordnung regelt ab sofort die technischen Mindestanforderungen für öffentlich zugängliche Ladepunkte von Elektrofahrzeugen. Betreiber von Ladesäulen müssen Inbetriebnahmen und Änderungen der Bundesnetzagentur anzeigen und die Einhaltung technischer Anforderungen nachweisen. Betriebe, die Ladesäulen betreiben oder installieren, müssen diese Vorschriften beachten.
Kraftfahrzeugsteuer: Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge bis 2030 verlängert
Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird bis 31. Dezember 2030 verlängert (statt bisherig bis 2025). Gewerbebetriebe mit E-Fahrzeugen, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, erhalten die Befreiung für zehn Jahre ab Zulassung, maximal bis Ende 2035. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Mautgesetz-Änderung: Fahrzeuggerät-Datenerfassung und CO₂-Klassifizierung
Das Bundesfernstraßenmautgesetz wird geändert. Mautbetreiber müssen erweiterte Daten zu Fahrzeuggeräten (Sperrstatus, Betriebszustände, Positionsdaten) übermitteln; die Gültigkeitsfrist für Pilotbetriebe wird bis Juni 2031 verlängert. Für Transportbetriebe mit Fahrzeugen ab 12 t relevante Änderungen in der Datenspeicherung und CO₂-Klassifizierung.