News · Transport
Neuigkeiten für Transport
Regeländerungen und Fristen mit Bezug zu Transport — verständlich erklärt.
16 Meldungen
Änderungen in Gefahrgutverordnungen treten in Kraft
Eine neue Verordnung zur Änderung von Gefahrgutverordnungen wurde verabschiedet. Betriebe, die Gefahrgüter lagern, transportieren oder verwenden, müssen mit aktualisierten rechtlichen Anforderungen rechnen. Konkrete Auswirkungen hängen vom genauen Inhalt der Verordnung ab.
Temporäre Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Mai–Juni 2026)
Vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 werden die Energiesteuersätze für Benzin und Diesel vorübergehend gesenkt. Betriebe mit hohem Kraftstoffverbrauch (KFZ-Handwerk, Transport, Bau) sollten ihre Kostenplanung und ggf. Einkaufsstrategien anpassen. Die Steuerentlastung gilt auch für bestimmte Biokraftstoff-Mischungen und endet zum 1. Juli 2026.
ATP-Übereinkunft: Neue Anforderungen für Kühlfahrzeuge ab August 2026
Das internationale ATP-Abkommen (Beförderung verderblicher Lebensmittel) erhält Änderungen, die am 25. August 2026 in Kraft treten. Betriebe, die Lebensmittel temperaturgeregelt transportieren, müssen ihre Fahrzeuge und Dokumentation möglicherweise an neue technische oder operative Standards anpassen.
Verkehrsunternehmensdatei-Verordnung: Neue Meldepflichten für Güterkraftverkehr
Die Verordnung erweitert die Meldepflichten für Güterkraftverkehrsunternehmen in der Verkehrsunternehmensdatei. Betriebe müssen künftig zusätzliche Angaben machen, u.a. zu Fahrzeugbestand (2,5–3,5 Tonnen), Mitarbeiterzahlen, Risikoeinstufung und Verkehrsleitern. Die Änderung setzt EU-Richtlinien um und betrifft alle Unternehmen mit gewerblichen Güterkraftverkehrserlaubnissen.
Aktualisierter CEMT-Leitfaden für internationale Straßentransporte ab 2026
Der Leitfaden für das Multilaterale CEMT-Kontingent (internationale Genehmigungen für Straßentransporte) wurde aktualisiert und gilt ab 1. Januar 2026. Die Neuerungen betreffen vor allem die Dokumentation, digitale Anforderungen und technische Kategorisierung von Fahrzeugen (EURO V/EEV/EURO VI). Transportunternehmen müssen ihre Prozesse zur Genehmigungsausstellung und Fahrtendokumentation anpassen.
ATP-Übereinkommen: Änderungen an Kühlfahrzeug-Prüfstandards
Die Verordnung setzt internationale Änderungen des ATP-Übereinkommens (Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel) um. Betroffen sind technische Prüfanforderungen für Isolierung und Kühlausrüstung von Transportfahrzeugen, insbesondere bei Temperaturprüfungen und Dokumentation. Betriebe, die Kühlfahrzeuge betreiben oder beschaffen, sollten die aktualisierten Prüfstandards beachten.
Änderungen Güterkraftverkehrsgesetz: neue Regelungen zu Mietfahrzeugen und Genehmigungen
Das Güterkraftverkehrsgesetz wird novelliert, um EU-Richtlinien zur Verwendung von Mietfahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr umzusetzen. Betriebe mit Güterkraftverkehrsgenehmigungen müssen sich über neue Regelungen zu Mietfahrzeugen (§ 8a), Risikoeinstufungssystem (§ 16a) und Bußgeldkatalog (§ 19a) informieren. Die Änderungen regeln auch Fragen zu Fahrzeugen aus anderen EU-Staaten und Drittstaaten.
Berufskraftfahrerqualifikation: Neue Regeln für Weiterbildung und Nachweise
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz wird angepasst, um EU-Richtlinie 2022/2561 umzusetzen. Wichtigste Änderungen: Digitaler synchroner Unterricht zur Weiterbildung ist nun erlaubt, Ausbildungsstätten müssen Abweichungen und Ausfälle einen Werktag vorher anzeigen, und nach bestandener Prüfung gilt der Ausbildungsvertrag zwei Monate als Qualifikationsnachweis. Betrifft Fahrschulen, Speditionen und alle Betriebe mit Berufskraftfahrern.
Neuordnung der Ausbildung zum Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice
Die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice wird neu geordnet und ist ab sofort staatlich anerkannt. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre mit einer zweiteiligen Abschlussprüfung (Teil 1 im 4. Ausbildungshalbjahr, Teil 2 am Ende). Betriebe im Verkehrs- und Mobilitätssektor müssen ihre Ausbildungspläne nach der neuen Verordnung (MobVerkKflAusbV) ausrichten.
Kassensicherungsverordnung: Taxameter und digitale Schnittstellen angepasst
Die Kassensicherungsverordnung wird technisch überarbeitet: Taxameter und app-basierte Fahrtabrechnung werden explizit als elektronische Aufzeichnungssysteme definiert, Anforderungen an digitale Schnittstellen und QR-Code-Belege präzisiert. Betriebe mit Kassen- und Taxametersystemen müssen ihre Systeme auf Compliance mit den neuen technischen Standards und der einheitlichen digitalen Schnittstelle (DSFinV) überprüfen.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Änderungen bei Zulassung und Versicherungskennzeichen
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird angepasst, u.a. zu Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, elektronischen Zulassungsbescheiden und Datenbearbeitung im Portal. Betriebe mit Fahrzeugflotten und Kleinkrafträdern sollten die neuen Regelungen zu Kennzeichen und Zulassungsverfahren beachten.
Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung – verschärfte Kontrollen und Dokumentationspflichten
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wird digitalisiert und erweitert: Zollbehörden erhalten stärkere Befugnisse zu elektronischen Kontrollen, der Katalog der Gewerke mit Meldebestätigung erweitert sich (neu: Friseur- und Kosmetikgewerbe, plattformbasierte Lieferdienste), und Arbeitgeber müssen schriftliche Hinweispflichten vor Arbeitsbeginn dokumentieren. Betriebe in betroffenen Branchen müssen ihre Compliance-Prozesse anpassen.
Kraftfahrzeugsteuer: Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge bis 2030 verlängert
Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird bis 31. Dezember 2030 verlängert (statt bisherig bis 2025). Gewerbebetriebe mit E-Fahrzeugen, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, erhalten die Befreiung für zehn Jahre ab Zulassung, maximal bis Ende 2035. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Deutsch-kosovarisches Abkommen: Regelungen für Straßenpersonenverkehr
Deutschland und Kosovo regeln ab sofort den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße. Busunternehmen, die Linienverkehre, Pendelverkehre oder Gelegenheitsverkehre zwischen Deutschland und Kosovo durchführen möchten, benötigen Genehmigungen der zuständigen Behörden beider Länder. Das Abkommen legt Anforderungen an Fahrpläne, Lenk- und Ruhezeiten, Beförderungsentgelte und die Qualifikation des Fahrpersonals fest.
Teilautomatisches Mauterhebungssystem für Lkw eingeführt
Die Lkw-Maut-Verordnung wird um ein neues teilautomatisches Mauterhebungssystem ergänzt, das satellitengestützte Ortung per Smartphone-App nutzt. Transportunternehmen können künftig zwischen manuellem, automatischem und dem neuen teilautomatischen System wählen. Die Regelung tritt sofort in Kraft.
Mautgesetz-Änderung: Fahrzeuggerät-Datenerfassung und CO₂-Klassifizierung
Das Bundesfernstraßenmautgesetz wird geändert. Mautbetreiber müssen erweiterte Daten zu Fahrzeuggeräten (Sperrstatus, Betriebszustände, Positionsdaten) übermitteln; die Gültigkeitsfrist für Pilotbetriebe wird bis Juni 2031 verlängert. Für Transportbetriebe mit Fahrzeugen ab 12 t relevante Änderungen in der Datenspeicherung und CO₂-Klassifizierung.