News · Elektro
Neuigkeiten für Elektro
Regeländerungen und Fristen mit Bezug zu Elektro — verständlich erklärt.
14 Meldungen
GModG: Neue Anforderungen an Gebäudeenergie und Wärmeversorgung
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) regelt verschärfte Energieeffizienzanforderungen für Neu- und Bestandsgebäude sowie Modernisierung der Wärmeversorgung (Heizungsanlagen, solarthermische Anlagen, Wärmepumpen, Biomasse). Handwerksbetriebe in Bau, Heizungstechnik und Elektro müssen ihre Planung, Montage und Wartung von Heizungs-, Kühl- und Klimaanlagen an die neuen Standards anpassen, insbesondere Prüfung/Optimierung von Wärmepumpen und älteren Heizungsanlagen.
Änderung der Informationselektronikerausbildung-Erprobungsverordnung
Eine Verordnung zur Änderung der Ausbildungsregelungen für Informationselektroniker tritt in Kraft. Dies betrifft Betriebe, die Fachkräfte in diesem IT-Handwerksbereich ausbilden oder beschäftigen. Konkrete Inhalte der Änderungen sind der Quelle nicht zu entnehmen.
TRGS 561: Neue Regeln für krebserzeugende Metalle am Arbeitsplatz
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 561) wurde neu gefasst und regelt Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen. Betriebe, die mit Stoffen wie Blei, Nickel, Beryllium oder Chrom arbeiten, müssen ihre Schutzmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilungen entsprechend anpassen. Die Neufassung schärft typischerweise die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung, Expositionskontrolle und Überwachung.
Neue Meldepflichten für Halone und ozonabbauende Stoffe
Die Chemikalien-Ozonschichtverordnung wird an EU-Recht angepasst. Betriebe, die Halone in Löschanlagen oder ozonabbauende Stoffe (z.B. alte Kältemittel) verwenden, lagern oder entsorgen, müssen diese Tätigkeiten künftig jährlich bis 31. März anzeigen. Zusätzlich gelten strengere Anforderungen beim Betrieb, der Wartung und Entsorgung solcher Einrichtungen.
F-Gas-Verordnung: Neue Leckageverlust-Grenzwerte für Kälteanlagen
Deutschland setzt die EU-Verordnung 2024/573 zu fluorierten Treibhausgasen um. Betriebe, die Kälteanlagen betreiben, müssen ab sofort strikte Grenzwerte für Kältemittelverluste einhalten (1–8 % je nach Alter und Größe der Anlage). Verstöße können zu Bußgeldern führen; es gelten neue Dokumentations- und Rücknahmepflichten.
F-Gas-Verordnung: Neue EU-Regelung zu Kältemitteln und Treibhausgasen
Das Chemikaliengesetz wird angepasst, um die neue EU-Verordnung 2024/573 zu fluorierten Treibhausgasen umzusetzen. Betriebe, die mit Kältemitteln, Klimaanlagen oder Wärmepumpen arbeiten, müssen sich auf verschärfte Verbote und Dokumentationspflichten einstellen. Insbesondere der Handel mit bereits vor Stichtagen in Verkehr gebrachten Produkten erfordert nun schriftliche Nachweise über die Herkunft.
Notfallverfahren für elektrische Betriebsmittel in Krisensituationen
Die Verordnung führt Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung elektrischer Betriebsmittel ein, die bei Binnenmarkt-Notfällen (z.B. Versorgungsengpässe) greifen. Hersteller und Importeure können dann unter bestimmten Bedingungen vereinfachte Konformitätsnachweise erbringen. Die Regelung betrifft vor allem Elektrofachbetriebe und Hersteller, die elektrische Geräte in den Verkehr bringen.
TRGS 505 Blei – Neufassung der Technischen Regel
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 505 zu Blei wurde neu gefasst. Sie konkretisiert Schutzmaßnahmen, Grenzwerte und Überwachungspflichten für Arbeiten mit bleihaltigem Material (z.B. Altlacke, Löten, Strahlarbeiten). Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen überprüfen.
Produktsicherheitsgesetz: Neufassung mit erweiterten Anforderungen
Das Produktsicherheitsgesetz wurde neu gefasst und präzisiert die Anforderungen an Hersteller, Importeure und Händler von Produkten in der EU – insbesondere Maschinen, elektrische Betriebsmittel, Druckgeräte und Aerosole. Betriebe, die solche Produkte herstellen, importieren oder in Verkehr bringen, müssen sicherstellen, dass CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärungen und Sicherheitsinformationen den neuen Vorgaben entsprechen.
Neue technische Anforderungen für öffentliche Ladesäulen
Die Ladesäulenverordnung regelt ab sofort die technischen Mindestanforderungen für öffentlich zugängliche Ladepunkte von Elektrofahrzeugen. Betreiber von Ladesäulen müssen Inbetriebnahmen und Änderungen der Bundesnetzagentur anzeigen und die Einhaltung technischer Anforderungen nachweisen. Betriebe, die Ladesäulen betreiben oder installieren, müssen diese Vorschriften beachten.
Kraftfahrzeugsteuer: Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge bis 2030 verlängert
Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird bis 31. Dezember 2030 verlängert (statt bisherig bis 2025). Gewerbebetriebe mit E-Fahrzeugen, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, erhalten die Befreiung für zehn Jahre ab Zulassung, maximal bis Ende 2035. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Stromsteuergesetz: Neue Regelungen für Ladepunkte und Stromspeicher
Das Gesetz regelt erstmals die stromsteuerliche Behandlung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge und Stromspeichern. Betriebe, die Ladepunkte betreiben oder Stromspeicher nutzen, müssen ihre Steuerschuldnerschaft und Selbstverbrauchsregelungen neu prüfen. Dies betrifft insbesondere Handwerksbetriebe mit Elektrofahrzeugflotten und Betriebe mit eigenen Stromerzeugungsanlagen.
Energiewirtschaftsgesetz: Verbraucherschutz und Netzausbau neu geregelt
Das Gesetz modernisiert das deutsche Energiewirtschaftsrecht und setzt EU-Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien und zum Elektrizitätsmarktdesign um. Betriebe, die Energienetze betreiben, eigene Erzeugungsanlagen nutzen oder als Großverbraucher Strom/Gas beziehen, müssen sich mit Änderungen bei Netzzugang, Grundversorgung, Lastmanagement und Wasserstoffinfrastruktur vertraut machen.
Neuregelung Elektroschrott-Rücknahme und Kennzeichnung
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz wird geändert: Vertreiber von E-Zigaretten und Tabakerhitzern müssen diese als Altgeräte kostenlos zurücknehmen; Sammelstellen unterliegen strikteren Separierungs- und Manipulationsverboten; neue Kennzeichnungs- und Hinweispflichten an Rücknahmestellen. Besonders relevant für Elektro-Fachbetriebe und Einzelhandelsbetriebe, die Elektrogeräte ausgeben oder zurücknehmen.