News · Bau
Neuigkeiten für Bau
Regeländerungen und Fristen mit Bezug zu Bau — verständlich erklärt.
29 Meldungen
Seite 1 von 2Arbeitsschutz bei Hitze: Pflichten und Maßnahmen im Sommer
Das BMAS thematisiert Hitzebelastung als Arbeitsschutzrisiko im Sommer 2026. Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren und Schutzmaßnahmen (Pausen, Hydration, Arbeitszeit-Anpassung, UV-Schutz) für Außen- und Hallenarbeit implementieren, um Hitzekollaps und Dehydrierung zu verhindern.
GModG: Neue Anforderungen an Gebäudeenergie und Wärmeversorgung
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) regelt verschärfte Energieeffizienzanforderungen für Neu- und Bestandsgebäude sowie Modernisierung der Wärmeversorgung (Heizungsanlagen, solarthermische Anlagen, Wärmepumpen, Biomasse). Handwerksbetriebe in Bau, Heizungstechnik und Elektro müssen ihre Planung, Montage und Wartung von Heizungs-, Kühl- und Klimaanlagen an die neuen Standards anpassen, insbesondere Prüfung/Optimierung von Wärmepumpen und älteren Heizungsanlagen.
TRGS 524: Schutzmaßnahmen in kontaminierten Bereichen
Die aktualisierte Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 524) regelt Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen (z.B. Altlastensanierung, Dekontamination). Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und entsprechende PSA sowie Arbeitsverfahren festlegen. Die Regel betrifft insbesondere Bau-, Sanierungs- und Entsorgungsbetriebe.
TRGS 619: Substitutionspflicht für Aluminiumsilikatwolle
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 619) regelt die Substitution von Aluminiumsilikatwolle-Produkten, die als krebserregend eingestuft sind. Betriebe müssen auf sichere Ersatzstoffe ausweichen, sofern verfügbar. Dies betrifft insbesondere Bau-, Renovierungs- und Wartungsarbeiten mit Hochtemperaturanwendungen.
UV-Strahlung am Arbeitsplatz – Gefährdungsbeurteilung erforderlich
Die ASR A5.1 regelt die Beurteilung und Schutzmaßnahmen gegen natürliche UV-Strahlung bei Outdoor-Tätigkeiten. Betriebe mit Arbeitnehmern im Freien (Bau, Garten, Reinigung) müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und geeignete Schutzmaßnahmen (PSA, Arbeitsschutzpläne) umsetzen.
Losgrundsatz bei öffentlichen Aufträgen – mehr Chancen für KMU
Das neue Gesetz verpflichtet Auftraggeber, öffentliche Aufträge in Lose aufzuteilen und getrennt nach Art/Fachgebiet zu vergeben. Ziel ist es, kleineren Unternehmen und Handwerksbetrieben bessere Chancen beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu geben. Betriebe können dadurch leichter an Infrastruktur- und Bauprojekten partizipieren, ohne mit großen Konzernen konkurrieren zu müssen.
Notfallverfahren für Lärmschutz bei Geräten/Maschinen
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung wird um Notfallverfahren erweitert, um krisenrelevante Geräte und Maschinen schneller auf den Markt bringen zu können. Hersteller und Betriebe, die solche Geräte einsetzen, können künftig unter bestimmten Bedingungen Standard-Konformitätsbewertungen umgehen oder priorisiert durchlaufen lassen, müssen aber alle Lärmschutzanforderungen weiterhin erfüllen.
TRGS 561: Neue Regeln für krebserzeugende Metalle am Arbeitsplatz
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 561) wurde neu gefasst und regelt Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen. Betriebe, die mit Stoffen wie Blei, Nickel, Beryllium oder Chrom arbeiten, müssen ihre Schutzmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilungen entsprechend anpassen. Die Neufassung schärft typischerweise die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung, Expositionskontrolle und Überwachung.
TRGS 521: Neue Anforderungen für Arbeiten mit alter Mineralwolle
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 521) wurde neu gefasst und regelt Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit älteren Mineralwolleprodukten. Betriebe, die bei Sanierungs- oder Abbrucharbeiten mit Mineralwolle in Kontakt kommen, müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen überprüfen und anpassen.
Tariftreuegesetz: Tarifbindung bei Bundesaufträgen ab 50.000 Euro
Der Bund schreibt ab sofort vor, dass Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (ab 50.000 Euro) die im jeweiligen Tarifvertrag festgesetzten Arbeitsbedingungen einhalten müssen. Das gilt für Bau- und Dienstleistungen, die für den Bund oder seine kontrollierten Einrichtungen erbracht werden. Betriebe müssen Tariftreue nachweisen, Verstöße führen zu Sanktionen und Ausschluss von Vergabeverfahren.
Temporäre Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Mai–Juni 2026)
Vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 werden die Energiesteuersätze für Benzin und Diesel vorübergehend gesenkt. Betriebe mit hohem Kraftstoffverbrauch (KFZ-Handwerk, Transport, Bau) sollten ihre Kostenplanung und ggf. Einkaufsstrategien anpassen. Die Steuerentlastung gilt auch für bestimmte Biokraftstoff-Mischungen und endet zum 1. Juli 2026.
Hitze- und UV-Schutz für Außenbeschäftigte nach ASR A5.1
Die Arbeitsstättenregel ASR A5.1 konkretisiert die Schutzpflichten von Arbeitgebern bei der Außenbeschäftigung gegenüber Hitzebelastung und UV-Strahlung. Betriebe mit Außenpersonal müssen Maßnahmen zur Prävention (Schutzausrüstung, Arbeitszeit-Anpassung, Pausen) umsetzen und dokumentieren.
Neue Meldepflichten für Halone und ozonabbauende Stoffe
Die Chemikalien-Ozonschichtverordnung wird an EU-Recht angepasst. Betriebe, die Halone in Löschanlagen oder ozonabbauende Stoffe (z.B. alte Kältemittel) verwenden, lagern oder entsorgen, müssen diese Tätigkeiten künftig jährlich bis 31. März anzeigen. Zusätzlich gelten strengere Anforderungen beim Betrieb, der Wartung und Entsorgung solcher Einrichtungen.
F-Gas-Verordnung: Neue EU-Regelung zu Kältemitteln und Treibhausgasen
Das Chemikaliengesetz wird angepasst, um die neue EU-Verordnung 2024/573 zu fluorierten Treibhausgasen umzusetzen. Betriebe, die mit Kältemitteln, Klimaanlagen oder Wärmepumpen arbeiten, müssen sich auf verschärfte Verbote und Dokumentationspflichten einstellen. Insbesondere der Handel mit bereits vor Stichtagen in Verkehr gebrachten Produkten erfordert nun schriftliche Nachweise über die Herkunft.
TRGS 505 Blei – Neufassung der Technischen Regel
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 505 zu Blei wurde neu gefasst. Sie konkretisiert Schutzmaßnahmen, Grenzwerte und Überwachungspflichten für Arbeiten mit bleihaltigem Material (z.B. Altlacke, Löten, Strahlarbeiten). Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen überprüfen.
Berichtigung: Gefahrstoffverordnung und Baustellenverordnung
Eine Berichtigung zur Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Baustellenverordnung vom Februar 2026 präzisiert die Definition gefährlicher Stoffe und Gemische. Die Änderung betrifft die Abgrenzung von Gefahrstoffen und deren Einstufung nach EU-Verordnung 1272/2008 (CLP). Betriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen ihre Prozesse zur Identifikation und Kennzeichnung überprüfen.
Produktsicherheitsgesetz: Neufassung mit erweiterten Anforderungen
Das Produktsicherheitsgesetz wurde neu gefasst und präzisiert die Anforderungen an Hersteller, Importeure und Händler von Produkten in der EU – insbesondere Maschinen, elektrische Betriebsmittel, Druckgeräte und Aerosole. Betriebe, die solche Produkte herstellen, importieren oder in Verkehr bringen, müssen sicherstellen, dass CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärungen und Sicherheitsinformationen den neuen Vorgaben entsprechen.
Bauproduktengesetz: Anpassung an neue EU-Verordnung 2024/3110
Das Bauproduktengesetz wird an die neue EU-Verordnung 2024/3110 angepasst. Dies betrifft vor allem Hersteller und Vertreiber von Bauprodukten, die künftig strengere Notifizierungs- und Akkreditierungsanforderungen erfüllen müssen. Betriebe sollten prüfen, ob sie als Wirtschaftsteilnehmer (Hersteller, Importeur, Distributor) von geregelten Bauprodukten tätig sind und ihre Compliance-Prozesse aktualisieren.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Änderungen bei Zulassung und Versicherungskennzeichen
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird angepasst, u.a. zu Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, elektronischen Zulassungsbescheiden und Datenbearbeitung im Portal. Betriebe mit Fahrzeugflotten und Kleinkrafträdern sollten die neuen Regelungen zu Kennzeichen und Zulassungsverfahren beachten.
Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung – verschärfte Kontrollen und Dokumentationspflichten
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wird digitalisiert und erweitert: Zollbehörden erhalten stärkere Befugnisse zu elektronischen Kontrollen, der Katalog der Gewerke mit Meldebestätigung erweitert sich (neu: Friseur- und Kosmetikgewerbe, plattformbasierte Lieferdienste), und Arbeitgeber müssen schriftliche Hinweispflichten vor Arbeitsbeginn dokumentieren. Betriebe in betroffenen Branchen müssen ihre Compliance-Prozesse anpassen.