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Neue Regeln fürs Handwerk, verständlich erklärt
Wir scannen laufend Gesetze, Verordnungen und Fristen des Bundes und übersetzen die für Handwerk und Gewerbe relevanten in klare Sprache — für Betriebe und für Fachkräfte.
98 Meldungen
Seite 3 von 5Deutschsprachförderung: Erleichterte Teilnahme für Beschäftigte mit Arbeitsvertrag
Die Deutschsprachförderverordnung wird geändert, um den Zugang zu berufsbezogenen Deutschkursen zu erleichtern. Beschäftigte, die bereits einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, können jetzt teilnehmen; auch Grenzgänger und Auszubildende aus dem Ausland erhalten bessere Zugangsmöglichkeiten. Betriebe mit Fachkräften mit Sprachdefiziten können von erweiterten Fördermöglichkeiten profitieren.
Hitze- und UV-Schutz für Außenbeschäftigte nach ASR A5.1
Die Arbeitsstättenregel ASR A5.1 konkretisiert die Schutzpflichten von Arbeitgebern bei der Außenbeschäftigung gegenüber Hitzebelastung und UV-Strahlung. Betriebe mit Außenpersonal müssen Maßnahmen zur Prävention (Schutzausrüstung, Arbeitszeit-Anpassung, Pausen) umsetzen und dokumentieren.
Neue Meldepflichten für Halone und ozonabbauende Stoffe
Die Chemikalien-Ozonschichtverordnung wird an EU-Recht angepasst. Betriebe, die Halone in Löschanlagen oder ozonabbauende Stoffe (z.B. alte Kältemittel) verwenden, lagern oder entsorgen, müssen diese Tätigkeiten künftig jährlich bis 31. März anzeigen. Zusätzlich gelten strengere Anforderungen beim Betrieb, der Wartung und Entsorgung solcher Einrichtungen.
F-Gas-Verordnung: Neue Leckageverlust-Grenzwerte für Kälteanlagen
Deutschland setzt die EU-Verordnung 2024/573 zu fluorierten Treibhausgasen um. Betriebe, die Kälteanlagen betreiben, müssen ab sofort strikte Grenzwerte für Kältemittelverluste einhalten (1–8 % je nach Alter und Größe der Anlage). Verstöße können zu Bußgeldern führen; es gelten neue Dokumentations- und Rücknahmepflichten.
F-Gas-Verordnung: Neue EU-Regelung zu Kältemitteln und Treibhausgasen
Das Chemikaliengesetz wird angepasst, um die neue EU-Verordnung 2024/573 zu fluorierten Treibhausgasen umzusetzen. Betriebe, die mit Kältemitteln, Klimaanlagen oder Wärmepumpen arbeiten, müssen sich auf verschärfte Verbote und Dokumentationspflichten einstellen. Insbesondere der Handel mit bereits vor Stichtagen in Verkehr gebrachten Produkten erfordert nun schriftliche Nachweise über die Herkunft.
TRBS 2141: Aktualisierte Regel zu Dampf- und Druckgefährdungen
Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2141 wurde überarbeitet und regelt die Prävention von Unfällen durch Dampf und Drucksysteme. Betriebe mit Druckanlagen, Dampfkesseln oder Druckbehältern müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen überprüfen und ggf. anpassen.
Ausbildungsberuf Tankwart wird aufgehoben
Der Ausbildungsberuf Tankwart ist zum 27. März 2026 nicht mehr anerkannt. Neue Ausbildungsverhältnisse können ab diesem Datum nicht mehr begründet werden. Laufende Ausbildungen bis 26. März 2026 dürfen nach alten Regelungen zu Ende geführt werden.
ATP-Übereinkunft: Neue Anforderungen für Kühlfahrzeuge ab August 2026
Das internationale ATP-Abkommen (Beförderung verderblicher Lebensmittel) erhält Änderungen, die am 25. August 2026 in Kraft treten. Betriebe, die Lebensmittel temperaturgeregelt transportieren, müssen ihre Fahrzeuge und Dokumentation möglicherweise an neue technische oder operative Standards anpassen.
Verkehrsunternehmensdatei-Verordnung: Neue Meldepflichten für Güterkraftverkehr
Die Verordnung erweitert die Meldepflichten für Güterkraftverkehrsunternehmen in der Verkehrsunternehmensdatei. Betriebe müssen künftig zusätzliche Angaben machen, u.a. zu Fahrzeugbestand (2,5–3,5 Tonnen), Mitarbeiterzahlen, Risikoeinstufung und Verkehrsleitern. Die Änderung setzt EU-Richtlinien um und betrifft alle Unternehmen mit gewerblichen Güterkraftverkehrserlaubnissen.
Pflegemindeststundengebühren ab Juli 2026: 16,52–21,58 Euro
Die Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung regelt neue Mindestentgelte für Pflegebetriebe ab 1. Juli 2026: 16,52 Euro (ungelernt), 17,80 Euro (1-jährig ausgebildet) und 21,03 Euro (Pflegefachkraft), ab Juli 2027 leicht höher. Die Verordnung gilt für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeleistungen sowie Betreuungsdienste.
Notfallverfahren für elektrische Betriebsmittel in Krisensituationen
Die Verordnung führt Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung elektrischer Betriebsmittel ein, die bei Binnenmarkt-Notfällen (z.B. Versorgungsengpässe) greifen. Hersteller und Importeure können dann unter bestimmten Bedingungen vereinfachte Konformitätsnachweise erbringen. Die Regelung betrifft vor allem Elektrofachbetriebe und Hersteller, die elektrische Geräte in den Verkehr bringen.
Aktualisierter CEMT-Leitfaden für internationale Straßentransporte ab 2026
Der Leitfaden für das Multilaterale CEMT-Kontingent (internationale Genehmigungen für Straßentransporte) wurde aktualisiert und gilt ab 1. Januar 2026. Die Neuerungen betreffen vor allem die Dokumentation, digitale Anforderungen und technische Kategorisierung von Fahrzeugen (EURO V/EEV/EURO VI). Transportunternehmen müssen ihre Prozesse zur Genehmigungsausstellung und Fahrtendokumentation anpassen.
TRGS 505 Blei – Neufassung der Technischen Regel
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 505 zu Blei wurde neu gefasst. Sie konkretisiert Schutzmaßnahmen, Grenzwerte und Überwachungspflichten für Arbeiten mit bleihaltigem Material (z.B. Altlacke, Löten, Strahlarbeiten). Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen überprüfen.
ATP-Übereinkommen: Änderungen an Kühlfahrzeug-Prüfstandards
Die Verordnung setzt internationale Änderungen des ATP-Übereinkommens (Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel) um. Betroffen sind technische Prüfanforderungen für Isolierung und Kühlausrüstung von Transportfahrzeugen, insbesondere bei Temperaturprüfungen und Dokumentation. Betriebe, die Kühlfahrzeuge betreiben oder beschaffen, sollten die aktualisierten Prüfstandards beachten.
Änderungen Güterkraftverkehrsgesetz: neue Regelungen zu Mietfahrzeugen und Genehmigungen
Das Güterkraftverkehrsgesetz wird novelliert, um EU-Richtlinien zur Verwendung von Mietfahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr umzusetzen. Betriebe mit Güterkraftverkehrsgenehmigungen müssen sich über neue Regelungen zu Mietfahrzeugen (§ 8a), Risikoeinstufungssystem (§ 16a) und Bußgeldkatalog (§ 19a) informieren. Die Änderungen regeln auch Fragen zu Fahrzeugen aus anderen EU-Staaten und Drittstaaten.
Berichtigung: Gefahrstoffverordnung und Baustellenverordnung
Eine Berichtigung zur Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Baustellenverordnung vom Februar 2026 präzisiert die Definition gefährlicher Stoffe und Gemische. Die Änderung betrifft die Abgrenzung von Gefahrstoffen und deren Einstufung nach EU-Verordnung 1272/2008 (CLP). Betriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen ihre Prozesse zur Identifikation und Kennzeichnung überprüfen.
Verschärfung von Umweltaussagen und Greenwashing-Regeln für Betriebe
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wird verschärft: Betriebe dürfen ab sofort Umweltaussagen zu Produkten und Dienstleistungen nur noch treffen, wenn diese klar belegt und nicht irreführend sind. Besonders betroffen sind Handwerksbetriebe, die mit Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit oder Umweltmerkmalen werben. Unzulässige Greenwashing-Praktiken können zu Bußgeldern und Abmahnungen führen.
Berufskraftfahrerqualifikation: Neue Regeln für Weiterbildung und Nachweise
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz wird angepasst, um EU-Richtlinie 2022/2561 umzusetzen. Wichtigste Änderungen: Digitaler synchroner Unterricht zur Weiterbildung ist nun erlaubt, Ausbildungsstätten müssen Abweichungen und Ausfälle einen Werktag vorher anzeigen, und nach bestandener Prüfung gilt der Ausbildungsvertrag zwei Monate als Qualifikationsnachweis. Betrifft Fahrschulen, Speditionen und alle Betriebe mit Berufskraftfahrern.
Produktsicherheitsgesetz: Neufassung mit erweiterten Anforderungen
Das Produktsicherheitsgesetz wurde neu gefasst und präzisiert die Anforderungen an Hersteller, Importeure und Händler von Produkten in der EU – insbesondere Maschinen, elektrische Betriebsmittel, Druckgeräte und Aerosole. Betriebe, die solche Produkte herstellen, importieren oder in Verkehr bringen, müssen sicherstellen, dass CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärungen und Sicherheitsinformationen den neuen Vorgaben entsprechen.
Neuordnung der Ausbildung zum Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice
Die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice wird neu geordnet und ist ab sofort staatlich anerkannt. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre mit einer zweiteiligen Abschlussprüfung (Teil 1 im 4. Ausbildungshalbjahr, Teil 2 am Ende). Betriebe im Verkehrs- und Mobilitätssektor müssen ihre Ausbildungspläne nach der neuen Verordnung (MobVerkKflAusbV) ausrichten.
Recht & Pflichten – die wichtigsten Paragrafen erklärt
Mindestlohn, Meisterpflicht, Arbeitszeit, Urlaub, F-Gas — dauerhaft gültig, für Betriebe und Fachkräfte.
Die Inhalte bieten allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Quelle jeweils verlinkt; im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.