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Neue Regeln fürs Handwerk, verständlich erklärt
Wir scannen laufend Gesetze, Verordnungen und Fristen des Bundes und übersetzen die für Handwerk und Gewerbe relevanten in klare Sprache — für Betriebe und für Fachkräfte.
98 Meldungen
Seite 5 von 5Mindestlohn Gerüstbauerhandwerk ab 2026: 14,35 Euro/Stunde
Ab 1. Januar 2026 gilt eine neue Mindestlohnverordnung für das Gerüstbauerhandwerk bundesweit. Der Mindestlohn beträgt mindestens 14,35 Euro pro Stunde und ist für alle Betriebe bindend, die überwiegend Gerüstbauleistungen erbringen – unabhängig von Tarifbindung. Betriebe müssen ihre Lohnstrukturen anpassen.
Deutsch-kosovarisches Abkommen: Regelungen für Straßenpersonenverkehr
Deutschland und Kosovo regeln ab sofort den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße. Busunternehmen, die Linienverkehre, Pendelverkehre oder Gelegenheitsverkehre zwischen Deutschland und Kosovo durchführen möchten, benötigen Genehmigungen der zuständigen Behörden beider Länder. Das Abkommen legt Anforderungen an Fahrpläne, Lenk- und Ruhezeiten, Beförderungsentgelte und die Qualifikation des Fahrpersonals fest.
Neuordnung Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker Glastechnik
Der Ausbildungsberuf "Verfahrensmechaniker/in Glastechnik" wird neu geordnet. Die Ausbildungsdauer bleibt bei 3 Jahren, die Inhalte werden aktualisiert (z.B. Digitalisierung, Qualitätsmanagement, Nachhaltigkeit). Betriebe mit Glasproduktion müssen ihre Ausbildungspläne an die neuen Anforderungen anpassen.
Neue Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten mit Asbest
Betriebe, die Abbrucharbeiten mit Asbest im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos durchführen, benötigen ab sofort eine behördliche Genehmigung (Übergangsfrist bis 19.12.2026). Die Genehmigung erfordert die Anzeige von Beschäftigtendaten, Nachweise fachlicher Kenntnisse und arbeitsmedizinischer Vorsorge. Dies umsetzt die EU-Richtlinie 2023/2668 zum Asbestschutz.
Mindestlöhne für Sicherheitskräfte an Flughäfen ab 2026 verbindlich
Ab 1. Januar 2026 gelten die Entgeltregelungen des Tarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen als zwingende Arbeitsbedingungen für alle Sicherheitsunternehmen – auch wenn sie dem Tarifvertrag nicht beigetreten sind. Betroffen sind Luftsicherheitskontrollpersonal und Sicherheitspersonal an Flughäfen. Die Verordnung gilt zunächst bis 31. Dezember 2026.
Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk ab 01.01.2026 verbindlich
Die neue Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung führt ab 1. Januar 2026 zwingende Mindestlöhne für Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik ein – auch für nicht tarifgebundene Betriebe. Ungelernte erhalten 14,96 €/h, Gelernte (Gesellen) 16,60 €/h (mit Steigerungen bis 2028). Die Verordnung gilt bundesweit und betrifft alle Betriebe, die überwiegend Bauleistungen in diesem Bereich erbringen.
TRGS 903: Aktualisierte Biologische Grenzwerte (BGW)
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 903) wurde geändert und enthält aktualisierte biologische Grenzwerte für die Exposition gegenüber Gefahrstoffen. Handwerksbetriebe mit Gefahrstoffkontakt müssen ihre Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen überprüfen und ggfs. anpassen.
TRGS 430: Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Die Technische Regel für Gefahrstoffe 430 (TRGS 430) regelt den Umgang mit Isocyanaten, die in vielen Handwerksbereichen (z.B. beim Spritzen von Polyurethan, Versiegelung, Klebstoffe) verwendet werden. Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und entsprechende Schutzmaßnahmen umsetzen.
Stromkostenzuschuss senkt Netzentgelte 2026 für alle Betriebe
Der Bund zahlt 2026 insgesamt 6,5 Milliarden Euro an Übertragungsnetzbetreiber zur Senkung der Stromübertragungsnetzentgelte. Dieser Zuschuss reduziert die Netzkosten für alle Stromkunden – also auch Handwerks- und Gewerbebetriebe – und sollte sich in niedrigeren Stromrechnungen widerspiegeln.
Teilautomatisches Mauterhebungssystem für Lkw eingeführt
Die Lkw-Maut-Verordnung wird um ein neues teilautomatisches Mauterhebungssystem ergänzt, das satellitengestützte Ortung per Smartphone-App nutzt. Transportunternehmen können künftig zwischen manuellem, automatischem und dem neuen teilautomatischen System wählen. Die Regelung tritt sofort in Kraft.
Neue EU-Maschinenverordnung: Deutsche Umsetzung tritt in Kraft
Deutschland setzt die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 um. Hersteller und Importeure von Maschinen müssen künftig Betriebsanleitungen, Sicherheitsinformationen und Konformitätserklärungen in deutscher Sprache bereitstellen. Die Marktüberwachung wird verschärft; Nichtkonformitäten werden bundesweit koordiniert.
Winterbeschäftigungs-Umlage im Baugewerbe 2026 gesenkt
Die Winterbeschäftigungs-Umlage für das Baugewerbe wird 2026 befristet von normalerweise höheren Sätzen auf 1% gesenkt. Arbeitgeber zahlen 0,6%, Arbeitnehmer 0,4% der Umlage. Dies senkt die Sozialversicherungslasten für Baubetriebe und ihre Arbeitnehmer temporär um ein Jahr.
Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung: Frist für Einreise bis Dez. 2026 verlängert
Die Frist für die vereinfachte Einreise ukrainischer Staatsangehöriger und bestimmter Drittstaatler ohne formalen Aufenthaltstitel wird bis 4. Dezember 2026 verlängert (bisher: 4. März 2025). Betriebe, die ukrainische Fachkräfte beschäftigen oder einstellen möchten, erhalten damit eine längere Übergangsfrist für die Personalbeschaffung.
Mautgesetz-Änderung: Fahrzeuggerät-Datenerfassung und CO₂-Klassifizierung
Das Bundesfernstraßenmautgesetz wird geändert. Mautbetreiber müssen erweiterte Daten zu Fahrzeuggeräten (Sperrstatus, Betriebszustände, Positionsdaten) übermitteln; die Gültigkeitsfrist für Pilotbetriebe wird bis Juni 2031 verlängert. Für Transportbetriebe mit Fahrzeugen ab 12 t relevante Änderungen in der Datenspeicherung und CO₂-Klassifizierung.
Rentenbeitragssätze 2026: 18,6 % (allgemein) und 24,7 % (Knappschaft)
Die Beitragssätze zur Rentenversicherung bleiben 2026 unverändert: allgemeine Rentenversicherung 18,6 %, knappschaftliche Rentenversicherung 24,7 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte. Diese Sätze sind Grundlage für Lohnabrechnung und Betriebsbudgetierung.
Neuregelung Elektroschrott-Rücknahme und Kennzeichnung
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz wird geändert: Vertreiber von E-Zigaretten und Tabakerhitzern müssen diese als Altgeräte kostenlos zurücknehmen; Sammelstellen unterliegen strikteren Separierungs- und Manipulationsverboten; neue Kennzeichnungs- und Hinweispflichten an Rücknahmestellen. Besonders relevant für Elektro-Fachbetriebe und Einzelhandelsbetriebe, die Elektrogeräte ausgeben oder zurücknehmen.
Sozialversicherungsrechengrößen 2026: Neue Beitragsgrenzen und Bezugsgrößen
Zum 1. Januar 2026 ändern sich maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung: Die Bezugsgröße steigt auf 47.460 Euro/Jahr, die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 101.400 Euro/Jahr, und die Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung auf 77.400 Euro (bzw. 69.750 Euro). Diese Werte sind für Beitragszahlungen, Versicherungspflicht und Steuererklärungen unmittelbar maßgeblich.
TRGS 540: Anforderungen für Biozid-Produkte im Betrieb
Die TRGS 540 regelt die sichere Verwendung von Biozid-Produkten (z.B. Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel) im Betrieb. Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Schutzmaßnahmen ergreifen und Mitarbeiter unterweisen. Die Regelung betrifft insbesondere Reinigungsbetriebe, Garten- und Landschaftsbau sowie Baustellen.
Recht & Pflichten – die wichtigsten Paragrafen erklärt
Mindestlohn, Meisterpflicht, Arbeitszeit, Urlaub, F-Gas — dauerhaft gültig, für Betriebe und Fachkräfte.
Die Inhalte bieten allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Quelle jeweils verlinkt; im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.