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Neue Regeln fürs Handwerk, verständlich erklärt
Wir scannen laufend Gesetze, Verordnungen und Fristen des Bundes und übersetzen die für Handwerk und Gewerbe relevanten in klare Sprache — für Betriebe und für Fachkräfte.
98 Meldungen
Seite 4 von 5Änderungen der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz modifiziert die Regeln zur betrieblichen Altersversorgung: Arbeitgeber können Anwartschaften unter bestimmten Bedingungen leichter abfinden, Optionssysteme sind künftig auch ohne Tarifvertrag zulässig, und Pensionsfonds-Regelungen werden angepasst. Betriebe mit Altersversorgungsplänen müssen ihre Regelwerke überprüfen und ggf. anpassen.
Kassensicherungsverordnung: Taxameter und digitale Schnittstellen angepasst
Die Kassensicherungsverordnung wird technisch überarbeitet: Taxameter und app-basierte Fahrtabrechnung werden explizit als elektronische Aufzeichnungssysteme definiert, Anforderungen an digitale Schnittstellen und QR-Code-Belege präzisiert. Betriebe mit Kassen- und Taxametersystemen müssen ihre Systeme auf Compliance mit den neuen technischen Standards und der einheitlichen digitalen Schnittstelle (DSFinV) überprüfen.
Ratifizierung IAO-Übereinkommen 155: Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt
Deutschland ratifiziert das internationale Arbeitsschutzübereinkommen Nr. 155 der IAO von 1981 sowie das Protokoll von 2002. Das Übereinkommen verpflichtet alle Wirtschaftszweige zu Maßnahmen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. Für Handwerk und Gewerbe bedeutet dies eine internationale Bekräftigung bestehender nationaler Arbeitsschutzstandards (ArbSchG, DGUV-Regeln).
Bauproduktengesetz: Anpassung an neue EU-Verordnung 2024/3110
Das Bauproduktengesetz wird an die neue EU-Verordnung 2024/3110 angepasst. Dies betrifft vor allem Hersteller und Vertreiber von Bauprodukten, die künftig strengere Notifizierungs- und Akkreditierungsanforderungen erfüllen müssen. Betriebe sollten prüfen, ob sie als Wirtschaftsteilnehmer (Hersteller, Importeur, Distributor) von geregelten Bauprodukten tätig sind und ihre Compliance-Prozesse aktualisieren.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Änderungen bei Zulassung und Versicherungskennzeichen
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird angepasst, u.a. zu Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, elektronischen Zulassungsbescheiden und Datenbearbeitung im Portal. Betriebe mit Fahrzeugflotten und Kleinkrafträdern sollten die neuen Regelungen zu Kennzeichen und Zulassungsverfahren beachten.
Sozialversicherungsbeitragssätze und Grenzen zum 1. Januar 2026 angepasst
Die Sozialversicherungsentgeltverordnung wird zum 1. Januar 2026 angepasst: Die Bezugsgröße und Versicherungsgrenzen ändern sich, insbesondere die Beitragssätze für Arbeitslosenversicherung (4,95 % → 5,01 %) und Pflegeversicherung (4,05 % → 4,10 %) steigen. Dies betrifft Lohnabrechnung, Sozialversicherungsmeldungen und Entgeltgrenzen für Midi- und Minijobs.
Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung – verschärfte Kontrollen und Dokumentationspflichten
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wird digitalisiert und erweitert: Zollbehörden erhalten stärkere Befugnisse zu elektronischen Kontrollen, der Katalog der Gewerke mit Meldebestätigung erweitert sich (neu: Friseur- und Kosmetikgewerbe, plattformbasierte Lieferdienste), und Arbeitgeber müssen schriftliche Hinweispflichten vor Arbeitsbeginn dokumentieren. Betriebe in betroffenen Branchen müssen ihre Compliance-Prozesse anpassen.
Änderungen in Umsatzsteuer- und Einkommensteuer-Durchführungsverordnungen
Die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen enthält mehrere technische Anpassungen zu Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Doppelbesteuerungsabkommen, die ab 2026 gelten. Betriebe müssen insbesondere Anpassungen bei Bilanzierung, Kontennachweisen und ggf. Umsatzsteuer-Regeln beachten.
Befristung von Arbeitsverhältnissen für Rentner erleichtert
Das Gesetz ermöglicht es, mit Arbeitnehmern, die bereits das Renteneintrittsalter erreicht haben, befristete Arbeitsverträge bis zu acht Jahren Gesamtdauer und maximal zwölf einzelnen Verträgen abzuschließen – ohne die sonst geltenden strengeren Befristungsgrenzen des TzBfG zu beachten. Dies betrifft Betriebe, die Rentner beschäftigen möchten.
Neue technische Anforderungen für öffentliche Ladesäulen
Die Ladesäulenverordnung regelt ab sofort die technischen Mindestanforderungen für öffentlich zugängliche Ladepunkte von Elektrofahrzeugen. Betreiber von Ladesäulen müssen Inbetriebnahmen und Änderungen der Bundesnetzagentur anzeigen und die Einhaltung technischer Anforderungen nachweisen. Betriebe, die Ladesäulen betreiben oder installieren, müssen diese Vorschriften beachten.
Steuerfreibetrag für Arbeit im Rentenalter ab 2026
Ab 1. Januar 2026 können Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigt werden, bis zu 24.000 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen. Arbeitgeber müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, aber der Freibetrag gilt nicht für andere Einkommensquellen und nur einmal pro Person. Dies kann für Betriebe relevant sein, die Fachkräfte über die Rente hinaus beschäftigen möchten.
Steueränderungsgesetz 2025: Änderungen bei Einkommen- und Umsatzsteuer
Das Steueränderungsgesetz 2025 enthält mehrere Änderungen in der Einkommensteuer (u.a. erhöhte Freibeträge für Nebeneinnahmen aus gemeinnützigen Tätigkeiten, erhöhte Werbungskostenersätze für Dienstreisen) und Umsatzsteuer. Handwerksbetriebe und Fachkräfte sollten prüfen, ob die Änderungen bei Entfernungspauschalen, Unterkunftskosten oder Geschenken ihre Steuererklärung beeinflussen.
Änderungen bei Minijob-Versicherungspflicht und Rentenversicherung
Das Gesetz regelt Neuerungen bei der geringfügigen Beschäftigung (Minijob): Beschäftigte können ihre Befreiung von der Rentenversicherung erstmals aufheben und in die Versicherungspflicht wechseln. Zudem wird ein neues Fallmanagement-System für versicherte Personen mit Rehabilitationsbedarf eingeführt. Für Betriebe mit Minijobbern können sich Meldeverfahren und Sozialversicherungsbehandlung ändern.
Geothermie-Beschleunigungsgesetz: Vereinfachte Genehmigung für Wärmepumpen und Geothermie
Neues Gesetz beschleunigt Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher. Installateure und Heizungsbauer erhalten verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für Planung und Ausführung. Grundstückseigentümer müssen seismische Messungen für die Geothermie-Exploration dulden.
ERP-Sondervermögen 2026: Förderrahmen für Unternehmungen und Gründungen
Das ERP-Sondervermögen stellt 2026 insgesamt 1,324 Mrd. Euro zur Verfügung, davon 66,8 Mio. Euro für Finanzierungshilfen zu Unternehmensgründungen, -übernahmen und Leistungssteigerung mittelständischer Betriebe sowie Exportförderung. Gewerbetriebe können über die KfW Kredite und Garantien für Investitionen und Unternehmenserweiterungen in Anspruch nehmen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Kraftfahrzeugsteuer: Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge bis 2030 verlängert
Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird bis 31. Dezember 2030 verlängert (statt bisherig bis 2025). Gewerbebetriebe mit E-Fahrzeugen, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, erhalten die Befreiung für zehn Jahre ab Zulassung, maximal bis Ende 2035. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Stromsteuergesetz: Neue Regelungen für Ladepunkte und Stromspeicher
Das Gesetz regelt erstmals die stromsteuerliche Behandlung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge und Stromspeichern. Betriebe, die Ladepunkte betreiben oder Stromspeicher nutzen, müssen ihre Steuerschuldnerschaft und Selbstverbrauchsregelungen neu prüfen. Dies betrifft insbesondere Handwerksbetriebe mit Elektrofahrzeugflotten und Betriebe mit eigenen Stromerzeugungsanlagen.
Pflanzenschutzgesetz: Aufzeichnungspflichten für Pflanzenschutzmittel
Das Pflanzenschutzgesetz wird angepasst und regelt die Aufzeichnungspflichten für berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln neu. Gärtnereibetriebe müssen ab 1. Januar 2026 ihre Aufzeichnungen grundsätzlich elektronisch führen; bis Ende 2026 ist noch schriftliche Dokumentation erlaubt. Die Aufbewahrungsfristen und Statistik-Meldepflichten werden an neue EU-Verordnungen angepasst.
Energiewirtschaftsgesetz: Verbraucherschutz und Netzausbau neu geregelt
Das Gesetz modernisiert das deutsche Energiewirtschaftsrecht und setzt EU-Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien und zum Elektrizitätsmarktdesign um. Betriebe, die Energienetze betreiben, eigene Erzeugungsanlagen nutzen oder als Großverbraucher Strom/Gas beziehen, müssen sich mit Änderungen bei Netzzugang, Grundversorgung, Lastmanagement und Wasserstoffinfrastruktur vertraut machen.
Kurzarbeitergeld-Bezugsdauer bis 24 Monate verlängert
Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird ab 1. Januar 2026 von bisher 12 auf bis zu 24 Monate verlängert (befristet bis 31. Dezember 2026). Dies gilt für Betriebe, die Kurzarbeit anmelden und damit ihre Arbeitnehmer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten halten möchten, statt sie zu entlassen.
Recht & Pflichten – die wichtigsten Paragrafen erklärt
Mindestlohn, Meisterpflicht, Arbeitszeit, Urlaub, F-Gas — dauerhaft gültig, für Betriebe und Fachkräfte.
Die Inhalte bieten allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Quelle jeweils verlinkt; im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.